Dienstanbieter ist laut TKG jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt. Geschäftsmäßiges Erbringen bedeutet in diesem Zusammenhang, nachhaltig Telekommunikationsdienste für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht anzubieten.
Dienstanbieter ist laut TKG jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt. Geschäftsmäßiges Erbringen bedeutet in diesem Zusammenhang, nachhaltig Telekommunikationsdienste für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht anzubieten.