TDSV

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

TelekommunikationsdienstDatenSchutzVerordnung der Bundesrepublik Deutschland

Gegenstand der TDSV ist der Schutz personenbezogener Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten. Sie gilt für Unternehmen und Anbieter, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen oder daran mitwirken.

Die Verordnung regelt vor allem, welche Bestandsdaten des Kunden erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Dies sind Informationen, die zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses unbedingt erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung. Darüber hinaus dürfen die Verbindungsdaten der Kunden nur so weit und so lange gespeichert werden, wie sie für die Abrechnungszwecke notwendig sind.

Siehe auch:
Datenschutz

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Ausschlussliste für Defender definieren

Wie bei allen Virenschutz-Werkzeugen kann es auch beim Microsoft Defender Sinn ergeben, manchen Dateien vom regelmäßigen Scan nach Schädlingen auszunehmen. Allerdings sind die entsprechenden Einstellungen ziemlich gut in der Systemsteuerung von Windows 11 und auch 10 versteckt. Unser Tipp nimmt Sie beim Gang durch die Settings an die Hand und beschreibt das Modifizieren der Ausschlussliste.