Telemedien ist ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Zu den im TMG geregelten Telemedien gehören nahezu alle Angebote im Internet wie Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Web-Mail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys und Webportale. Auch private Websites und Blogs sind Telemedien. Internetradio, das im Streaming-Verfahren mehr als 500 parallelen Nutzern angeboten wird, ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag als Rundfunk anzeigepflichtig. Bislang noch keine Telemedien im Sinne des TMG sind das Internetfernsehen oder die bloße Internet-Telefonie.
Telemedien ist ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Zu den im TMG geregelten Telemedien gehören nahezu alle Angebote im Internet wie Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Web-Mail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys und Webportale. Auch private Websites und Blogs sind Telemedien. Internetradio, das im Streaming-Verfahren mehr als 500 parallelen Nutzern angeboten wird, ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag als Rundfunk anzeigepflichtig. Bislang noch keine Telemedien im Sinne des TMG sind das Internetfernsehen oder die bloße Internet-Telefonie.