Meldung

Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Verfassungswidrig und damit nichtig, so lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Während die Telekommunikationsanbieter ihre angehäuften Daten nun wieder löschen müssen, stellt das Urteil für den Gesetzgeber eine Ohrfeige dar.
Die bestehenden Regelungen im §113a,b TKG sowie §100g StPO zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind damit nichtig. So urteilte das Bundesverfassungsgericht [1,2] am Dienstag. Prekär für die Ermittlungsbehörden dabei und ein deutliches Signal an den Gesetzgeber: Die bislang bei den Providern vorrätig gehaltenen Verbindungsdaten sind unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr an staatliche Stellen ausgehändigt werden. Die Vorratsdatenspeicherung wurde damit vollständig außer Kraft gesetzt und nicht nur eingeschränkt.

Zwar sei eine solche Vorratsdatenspeicherung, wie sie aus der zugehörigen EU-Richtlinie hervorgehe, nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Daher sah das Gericht auch keinen Anlass zur Vorlage der Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof. Die gesetzliche Ausgestaltung müsse jedoch dem Gewicht einer solchen Speicherung gerecht werden, was hier nicht der Fall gewesen sei. Nur bei Normenklarheit zur Datensicherheit, -verwendung, -transparenz und Rechtsschutz sei eine entsprechende Datenspeicherung möglich.

Dabei betonte der vorsitzende Richter, Prof. Hans-Jürgen Papier, die besonderen Anforderungen an die Datensicherheit. Was eine mögliche Neugestaltung der rechtlichen Vorgaben angeht, orientierte sich das Gericht im Wesentlichen an seiner bisherigen, einstweiligen Anordnung. Mit ihr hatte das Gericht bereits die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt. Demnach ist eine Abfrage nur bei schweren Straftaten und der konkreten Gefahrenabwehr möglich. Auf diesen Grundlagen muss der Gesetzgeber nun die Regeln zur Telekommunikationsüberwachung neufassen.
2.03.2010/dr

Tipps & Tools

Geek-Gruß an der Wohnungstür [4.02.2012]

Falls Sie gerade jetzt zur matschigen Jahreszeit von Fußspuren der Kollegen in der IT-Abteilung genervt sind, dann motivieren Sie die Übeltäter doch einfach mit einer ausgefallenen Fußmatte dazu, sich die Schuhe abzustreifen. Für Admins und IT-Spezialisten gibt es dazu mehrere Technik-Motive zur Auswahl, die auf Matten aus Kokosfasern und PVC gedruckt sind. Beispielsweise zeigt die Dialogbox auf der Matte 'Sie haben geklingelt' den omnipräsenten Windows-Fortschrittsbalken. [mehr]

Frische Angebote für Freiberufler [1.02.2012]

Wenn sich das neue Jahr für Administratoren ohne Festanstellung zäh anlässt, kann sich ein regelmäßiger Blick auf die Internetseite 'itfreelancer.net' lohnen. Hier finden Sie immer aufs Neue aggregierte IT-Projektangebote für die Freiberufler der IT-Zunft. Nachdem die Online-Stellenbörse regelmäßig aktualisiert wird, sollten sowohl diverse Projektanbieter als auch entsprechend interessierte Selbständige auf diesem Portal relativ schnell zusammen kommen. [mehr]

Fachartikel

Neuerungen in SharePoint 2010 (2) [17.10.2011]

Für Administratoren und Entwickler, aber auch für die Anwender bietet SharePoint 2010 eine ganze Reihe Neuerungen gegenüber den Vorgängerversionen. In Teil 2 unseres Beitrags gehen wir auf die Neuheiten für Anwender und Entwickler ein und erklären, warum die Programmierung von SharePoint 2010 auch ohne viel Erfahrung möglich ist und sinnvolle Anpassungen erlaubt. Abschließend kümmern wir uns um Funktionsumfang und Lizenzierung der verschiedenen Editionen von SharePoint 2010. [mehr]

Buchbesprechung

Anzeigen