Zugleich müssen Passwörter heutzutage strengen Richtlinien in Bezug auf Art und Länge genügen, um nicht bei einem Angriff bereits in kurzer Zeit aufgedeckt zu werden. Heutige Passwortrichtlinien führen zu komplexen Zeichenfolgen, von denen sich kaum jemand mehrere merken kann. Hat nun ein Benutzer kein geeignetes Werkzeug zur Verwaltung der vielen komplexen Passwörter an der Hand, besteht die Gefahr, dass er diese irgendwo notiert. Damit wiederum gefährdet er die Sicherheit, die die Komplexität eigentlich erhöhen sollte.Als Antwort auf diese Probleme hat Aladdin die eToken-Suite entwickelt, die sich durch mehrere Module an die unterschiedlichen Anforderungen anpasst. IT-Administrator hat die diversen Werkzeuge der Suite auf verschiedenen Systemen installiert, um sich von der Vielseitigkeit zu überzeugen.
FazitAls Marktführer im Segment "digitale Sicherheit" finden die Aladdin eToken die breiteste Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Produkten anderer Hersteller etwa zur Verschlüsselung ganzer Notebooks. In Verbindung mit der eToken-Suite hat Aladdin eine Lösung geschaffen, um die vielfältigen Anmeldungen unter einem Dach zu vereinen und es dem Anwender zu erleichtern, trotzdem mit sehr sicheren Passwörtern zu arbeiten. In Verbindung mit einem eToken gibt es keinen Grund mehr, doch noch heimlich mit Passwortlisten zu hantieren oder nur ein Passwort für viele Zugänge zu nutzen. Vielmehr lassen sich Zugangssicherheit und Komfort steigern, da der eToken die Anmeldung für den Anwender weitgehend automatisch durchführt.
Zu beachten ist aktuell noch der begrenzte Einsatz unter Vista sowie auf 64-Bit-Betriebssystemen. Geplant sind laut Aladdin die komplette Unterstützung von Vista sowie Windows 2008 Server zum Jahresende. Beim eToken NG-Flash Java vermissten wir für den Zugriff auf das Flash-Drive die Prüfung der Passwortqualität oder eine diesbezügliche Vorgabe. Bei der Unterstützung der deutschen Sprache gilt es noch, einige Fehler in den Menüs zu beseitigen.
Den ausführlichen Test der Software finden Sie in Ausgabe 12/2008 ab
Seite 14.




