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5G: Stockende Verhandlungen zu National Roaming
Neben den bestehenden Mobilfunkbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica hat auch 1&1 Drillisch an der 5G-Frequenzauktion 2019 teilgenommen. Bis das Unternehmen ein eigenes Mobilfunknetz aufgebaut hat, möchte es über National Roaming die Netze der etablierten Betreiber mitnutzen. Die Verhandlungen hierzu scheinen jedoch ins Stocken geraten zu sein, weshalb nun die Bundesnetzagentur einschreiten soll.
1&1 Drillisch [1] hat die Bundesnetzagentur am 18. September 2020 formell in die National-Roaming-Verhandlungen einbezogen und bei der Regulierungsbehörde beantragt, ihre Schiedsrichterrolle gegenüber Vodafone und Telekom wahrzunehmen, da die Verhandlungen mit diesen beiden Netzbetreibern bislang zu keinem Ergebnis geführt hätten.
Damit soll die Verhandlungsverpflichtung, die den Netzbetreibern unter den 5G-Frequenzbedingungen obliegt, "effektiv und zeitnah" durchgesetzt werden. Bezüglich Telefónica wurde bislang noch kein solcher Antrag gestellt, da hier die Verhandlungen andauern. 1&1 Drillisch behalte sich allerdings vor, auch mit Blick auf Telefónica einen entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur zu stellen.
In den Vergabebedingungen der 5G-Frequenzauktion aus dem Jahr 2019 ist vorgeschrieben, dass die Bundesnetzagentur auf Antrag als Schiedsrichter fungiert, um sicherzustellen, dass National Roaming gegenüber einem Neueinsteiger wie 1&1 Drillisch nicht an unbillige Konditionen geknüpft wird und die Verhandlungen diskriminierungsfrei stattfinden. Der weitere zeitliche Ablauf für die Umsetzung der Schiedsrichterrolle wird von der Bundesnetzagentur festgelegt.
1&1 Drillisch beabsichtigt, ein eigenes 5G Mobilfunknetz aufzubauen. Für einen mehrjährigen Übergangszeitraum bis zur Verfügbarkeit von Flächenfrequenzen sowie dem Abschluss des Netzaufbaus benötigt 1&1 Drillisch jedoch das National Roaming, um eine Versorgung der Kunden sicherzustellen.
dr
[1] www.1und1-drillisch.de
Damit soll die Verhandlungsverpflichtung, die den Netzbetreibern unter den 5G-Frequenzbedingungen obliegt, "effektiv und zeitnah" durchgesetzt werden. Bezüglich Telefónica wurde bislang noch kein solcher Antrag gestellt, da hier die Verhandlungen andauern. 1&1 Drillisch behalte sich allerdings vor, auch mit Blick auf Telefónica einen entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur zu stellen.
In den Vergabebedingungen der 5G-Frequenzauktion aus dem Jahr 2019 ist vorgeschrieben, dass die Bundesnetzagentur auf Antrag als Schiedsrichter fungiert, um sicherzustellen, dass National Roaming gegenüber einem Neueinsteiger wie 1&1 Drillisch nicht an unbillige Konditionen geknüpft wird und die Verhandlungen diskriminierungsfrei stattfinden. Der weitere zeitliche Ablauf für die Umsetzung der Schiedsrichterrolle wird von der Bundesnetzagentur festgelegt.
1&1 Drillisch beabsichtigt, ein eigenes 5G Mobilfunknetz aufzubauen. Für einen mehrjährigen Übergangszeitraum bis zur Verfügbarkeit von Flächenfrequenzen sowie dem Abschluss des Netzaufbaus benötigt 1&1 Drillisch jedoch das National Roaming, um eine Versorgung der Kunden sicherzustellen.
dr
[1] www.1und1-drillisch.de