So funktioniert die neue KI-Transparenzpflicht

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So funktioniert die neue KI-Transparenzpflicht

12.06.2026 - 09:00
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Ab August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn Kunden mit einer KI reden – doch wer KI-Texte im Marketing nutzt, kommt oft ungeschoren davon. Ein neuer EU-Verhaltenskodex regelt jetzt im Detail, wann Kennzeichnungspflicht gilt und wann nicht.

Das Europäische KI-Büro hat einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der konkretisiert, wie Unternehmen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act ab dem 2. August 2026 umsetzen sollen. Das Dokument unterscheidet dabei strikt zwischen zwei Gruppen: Anbieter, die KI-Systeme selbst entwickeln, und Anwender, die bestehende Tools wie ChatGPT oder Copilot im Alltag nutzen. Für die meisten KMU gelten als Anwender deutlich pragmatischere Regeln – wer aber nicht rechtzeitig handelt, riskiert Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Ausnahmen für überprüfte KI-Inhalte

Die strengsten technischen Pflichten – Mehrschicht-Wasserzeichen, kryptografisch signierte Metadaten – treffen in erster Linie die Anbieter, also Firmen wie OpenAI oder Microsoft, die KI-Modelle entwickeln und vermarkten. Für KMU als Anwender sieht der Kodex dagegen eine wichtige Erleichterung vor: Wer mit KI-Tools Blogbeiträge, Social-Media-Posts oder Pressemitteilungen erstellt, muss diese Inhalte nicht als "KI-generiert" kennzeichnen – sofern ein Mensch den Text vor der Veröffentlichung prüft, eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt und diese Person mit Kontaktdaten öffentlich benannt ist. Eine Dokumentation dieser internen Abläufe reicht aus, um die Human-Review-Ausnahme in Anspruch zu nehmen.

Ähnliches gilt für visuelle Inhalte: KI-generierte Grafiken oder Schaubilder, die für den Betrachter erkennbar künstlich sind, brauchen kein KI-Label. Anders sieht es bei Deepfakes aus – also bei fotorealistischen Darstellungen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachahmen. Hier schreibt der Kodex eine sichtbare Kennzeichnung vor: entweder das offizielle EU-Icon "AI GENERATED" für vollständig KI-generierte Inhalte oder "AI MODIFIED" für teilweise bearbeitete Bilder. Die Icons sind frei verfügbar und müssen gut sichtbar platziert sein – etwa in der oberen rechten Ecke eines Bildes oder am Anfang eines Videos.

KI-Chatbots müssen erkenntlich sein

Den größten Handlungsbedarf haben Unternehmen beim Einsatz von KI-Chatbots im Kundenkontakt. Sobald Nutzer direkt mit einer KI interagieren, müssen sie spätestens bei der ersten Interaktion unmissverständlich darüber informiert werden – sichtbar im Chatfenster oder als Teil der Begrüßungsnachricht, nicht versteckt in den AGB. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Bot-Antwort ist dagegen nicht erforderlich. Einen Bestandsschutz für bereits laufende Chatbots gibt es nicht: Jedes System, das ab dem 2. August 2026 noch aktiv mit Nutzern kommuniziert, muss die Offenlegungspflicht erfüllen.

Für KMU sind die Änderungen also nicht dramatisch. Wer KI intern zur Effizienzsteigerung nutzt und dabei menschliche Kontrolle sicherstellt, hat vergleichsweise wenig Anpassungsbedarf. Wer jedoch einen Kundenservice-Chatbot betreibt, sollte das User Interface zeitnah anpassen. Obwohl der Verhaltenskodex formell freiwillig ist, dürfte er in der Praxis als Maßstab für Behörden und Gerichte herangezogen werden – die Einhaltung seiner Vorgaben ist damit faktisch der sicherste Weg zur Compliance.

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