Mit einem Bein im Gefängnis? - Verantwortung und Haftung für IT-Sicherheit
Vielen IT-Verantwortlichen - gleich ob Vorstand, Geschäftsführer, Behördenleiter oder angestellter IT-Administrator - sind Inhalt und Umfang ihrer Verantwortung und damit ihrer Haftung gegenüber ihren Unternehmen nicht bekannt. Dies gilt insbesondere für Aspekte der IT-Sicherheit, die im Zeitalter zunehmender Bedrohungen für informationstechnologische Anlagen und Anwendungen ein immer zentraleres Element einer umfassenden Business-Continuity-Planung geworden ist.