890 Millionen Euro: Brüssel bestraft Google gleich doppelt

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890 Millionen Euro: Brüssel bestraft Google gleich doppelt

23.07.2026 - 13:30
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Die Europäische Kommission hat Google wegen gleich zwei Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte zu Geldbußen in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro verurteilt. Der Konzern soll eigene Dienste in der Suche bevorzugt und App-Entwickler bei alternativen Bezahlwegen ausgebremst haben.

Die Brüsseler Behörde hat am Donnerstag zwei getrennte Entscheidungen gefällt. In einem Fall geht es um die Selbstbevorzugung eigener Angebote in der Google-Suche, im anderen um Beschränkungen für App-Entwickler auf Google Play. Für Ersteres muss der Konzern 460 Millionen Euro zahlen, für Letzteres 430 Millionen Euro.

Beide Entscheidungen stützen sich auf das Gesetz über digitale Märkte, kurz DMA, das seit 2023 großen Tech-Konzernen als sogenannten Gatekeepern klare Spielregeln vorschreibt. Google war im September 2023 offiziell als Gatekeeper für seine Suchmaschine eingestuft worden.

Eigene Dienste in der Suche bevorzugt

Laut der Kommission hat Google eigene Angebote wie Shopping-, Hotel-, Transport- und Sportergebnisse in der Suche gegenüber Konkurrenzangeboten bessergestellt. Das zeigt sich unter anderem an prominenteren Platzierungen weit oben auf der Ergebnisseite sowie an aufwendigeren Visuals und Filtern für die eigenen Dienste.

Drittanbieter kämen dabei nicht auf dieselbe Sichtbarkeit, so der Vorwurf der Behörde. Das DMA schreibt Gatekeepern jedoch vor, beim Ranking transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen anzuwenden – unabhängig davon, ob es sich um eigene oder fremde Angebote handelt.

Restriktionen für App-Entwickler auf Google Play

Der zweite Vorwurf betrifft die sogenannte Anti-Lenkung im Play Store. App-Entwickler sollen Nutzer eigentlich kostenlos auf günstigere Alternativangebote hinweisen dürfen, etwa auf eigene Websites oder andere App-Stores.

Genau das habe Google verhindert, urteilt die Kommission. Der Konzern habe Entwicklern die freie Kommunikation von Angeboten erschwert und zudem Steuerungsgebühren verlangt, die in Höhe und Laufzeit über das DMA-konforme Maß hinausgingen.

Immerhin: Google hat der Kommission zufolge bereits erste Anpassungen vorgenommen und einige Änderungen im Testbetrieb eingeführt, etwa bei der Darstellung kostenloser Dienste wie Shopping, Hotels und Flüge sowie bei den Lenkungsbedingungen. Auch zu KI-Übersichten und dem KI-Modus liegen laut Kommission Vorschläge des Konzerns vor, über die der Dialog weitergeht.

Frist von 60 Tagen und drohende Zwangsgelder

Google muss den beiden Entscheidungen nun innerhalb von 60 Tagen nachkommen. Andernfalls drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes – eine Summe, die sich schnell auf beträchtliche Beträge summieren könnte.

Die Untersuchungen reichen bis in den März 2024 zurück, im März 2025 hatte die Kommission Google bereits über ihre vorläufige Einschätzung informiert. Der Konzern hatte danach Gelegenheit, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor die Kommission ihre endgültige Entscheidung traf. Google kann gegen die Beschlüsse noch Berufung einlegen.