Wichtige Inhalte von IT-Rahmenverträgen
Rahmenverträge empfehlen sich immer in Fällen, in denen IT-Infrastruktur ausgelagert werden soll. Schaffen Sie im Vertragswerk mit dem Provider einen Rahmenvertrag, unter dem Sie sogenannte Leistungsscheine als individuelle Verträge vereinbaren. Innerhalb dieser Leistungsscheine oder auch separat sollten Sie zudem konkrete Service Level Agreements (SLAs) abschließen. Natürlich fallen in den Rahmenvertrag auch die allgemeinen, für alle Leistungsbereiche erforderlichen juristischen Regelungen. Hierzu zählen insbesondere
- eine grobe Leistungsbeschreibung,
- Regelungen zum Einbezug von Einzelverträgen,
- Leistungsscheinen und SLAs,
- Abnahme, Gewährleistung, Haftung,
- Vergütung,
- Änderungsaufträge,
- Vertrags- und Eskalationsmanagement,
- Mitwirkungspflichten,
- Laufzeit,
- Rückübertragung und Beendigungsunterstützung,
- Datenschutz, Datensicherung, Datensicherheit und Geheimhaltung sowie
- typische Schlussregeln etwa zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand.
Nehmen wir einmal an, Sie verfügen bereits über eine VoIP-Umgebung und Sie möchten diese an einen Provider übertragen. Regeln Sie hier in einem unter den Rahmenvertrag gehängten gesonderten Vertrag, wie die Hard- und Software – sofern diese nicht lediglich beigestellt werden – zu übertragen sind. Dabei geht es etwa um die Frage, wie die Ausstattung buchhalterisch zu bewerten ist. Üblicherweise wird hier auf den Buchwert zum Stichtag abgestellt. Daneben klären Sie für die Software ab, inwieweit dem Outsourcing-Anbieter die nötigen Nutzungsrechte zustehen. Regeln Sie hier je nach Alternative (Beistellung der Software oder Übertragung an den Outsourcing- Anbieter), wie und inwieweit eine Einwilligung der Anbieter nötig wird.
Glücklicherweise ist dieses Thema aber angesichts des Umfangs der eingesetzten Systeme beim reinen VoIP-Outsourcing übersichtlicher als bei der klassischen IT-Auslagerung. Vollkommen verzichten können Sie auf eine derartige Vereinbarung, wenn die VoIP-Umgebung von vornherein vom Provider zur Verfügung gestellt wird. Er zeichnet dann für entsprechende Lizenzen und Ähnliches verantwortlich.
Vertragliche Fixierung der Verantwortlichkeiten
Lagern Sie Ihre VoIP-Umgebung aus oder wird diese von vornherein von einem externen Dienstleister betrieben, haben Sie keine Möglichkeiten, die Qualität und den Umfang der Leistungen durch eigenes Eingreifen zu bestimmen. Umso wichtiger ist es, im Rahmen von Leistungsscheinen den Leistungsinhalt genau zu bestimmen, diese andererseits aber auch so auszugestalten, dass sie eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der bezogenen Leistungen bieten. So sollten Sie innerhalb von Leistungsscheinen etwa regeln, was gilt, wenn sich die angeforderten Kapazitäten erhöhen oder vermindern. Grenzen Sie die Leistungssphären zudem sauber voneinander ab und bestimmen Sie die Service Level.
Gleichzeitig ermöglicht es ein System, das aus Rahmenvertrag und Leistungsscheinen besteht, zusätzliche Leistungen im Rahmen neu zu verhandelnder Leistungsscheine aufzunehmen. So ist etwa denkbar, dass Sie VoIP-Dienste für weitere Standorte oder Konzerntöchter quasi hinzubuchen, die anfangs noch nicht umfasst waren. Zudem integrieren Sie auf diesem Wege auch sonstige Datendienste leichter. Ergänzen Sie die durch das System einzelner Leistungsscheine gesteigerte Flexibilität des Vertragswerks im Übrigen durch eine Regelung über Änderungsanforderungen (Change-Requests) im Rahmenvertrag.
Regeln Sie bei ausgelagerten VoIP-Umgebungen im Rahmen der Leistungsscheine, wer entsprechende Applikationen und Hardware stellt. Dieses ist wie gesagt normalerweise der Provider, der diese gegebenenfalls von Ihnen übernimmt. Es gibt aber auch Situationen, in denen ausschließlich der Kunde die Systeme bereitstellt. Regeln Sie hierbei, in welchem Umfang der Provider trotzdem in der Verantwortung für das Funktionieren der Systeme steht. Vor allem müssen Sie festlegen, wer die Verantwortung für einzelne Leistungssphären trägt, sprich wer also etwa die Applikationen, die WAN-Strecken und das LAN betreut und verantwortet. Der Provider wird hier das Interesse haben, die Verantwortung für das LAN des Kunden und das WAN von sich zu weisen. Dabei fällt der sauberen Beschreibung der Leistungsübergabepunkte eine besondere Bedeutung zu.
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