Eine Bündelfunklizenz umfasst das Recht und die Verpflichtung, Bündelfunknetze zu betreiben und als Dienst Dritten anzubieten. Die Lizenz zum Aufbau und Vertrieb wird von der BNetzA im Frequenzbereich 410 bis 420 MHz (unteres Band) und 420 bis 430 MHz (oberes Band) vergeben. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Bündelfunkdienste nicht nur innerbetrieblich einzusetzen sondern auch kommerziell an Dritte zu vermarkten. Es gibt vier Lizenztypen:
Typ A
Lizenztyp für regionale Gebiete, die von der BNetzA vor Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens ausgewählt werden. Die Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Ausschreibung.
Typ B
Wie Typ A, nur werden die Lizenzen nicht im Wettbewerb vergeben. Die Vergabe erfolgt bei Erfüllung bestimmter Anforderungen in der Antragsreihenfolge.
Typ C
Lizenz für grundstücksbezogene, eng begrenzte Gebiete ohne Verpflichtung, Dienste Dritten anbieten zu müssen. Typische Anwender sind Hafen- oder Flughafen-Betreibergesellschaften. Die Lizenz wird bei Erfüllung bestimmter Anforderungen auf Antrag des Bewerbers vergeben.
Typ D
Lizenz für Bündelfunknetze mit bundesweiter Ausdehnung. Die Bedingungen für die Lizenzvergabe sind so, dass ein deutschlandweiter Bündelfunk besonders für die mobile Datenkommunikation zur Verfügung steht. Die Lizenzen werden im Wettbewerb vergeben.