Frequenznutzung ist nach dem TKG "jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung elektromagnetischer Wellen zwischen 9 kHz und 3000 GHz zur Nutzung durch Funkdienste und anderer Anwendungen elektromagnetischer Wellen." Auch das Führen von elektromagnetischen Wellen in und längs von Leitern zählt dazu.