IT-Sicherheitsgesetz

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:


Das am 25.07.2015 in Kraft getretende IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) ist ein Artikelgesetz, das zu zahlreichen Änderungen an bestehenden Gesetze (z.B. BSIG, TMG, TKG) führt. Damit wurde IT-Sicherheit in Deutschland erstmal gesetzlich allgemein vorgeschrieben. Das Gesetz giltt für KRITIS-Betreiber, Telemedienanbieter nach dem TMG und Telekommunikationsdienstleister nach dem TKG sowie mittelbar auch für Dienstleister der vorgenannten Dienste. Sofern möglich und wirtschaftlich zumutbar müssen Dienstanbieter technische und organisatorische Vorkehrungen (TOV) zur IT-Sicherheit treffen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Aktuelle Beiträge

»Angreifer brechen nicht mehr ein, sondern sie loggen sich ein«

Hybride Arbeitsmodelle, Cloudmigration und verteilte Anwendungslandschaften zwingen IT-Administratoren zu einem Paradigmenwechsel – weg von historisch gewachsenen VPN- und Firewallkonstrukten, hin zu identitäts- und serviceorientierten Architekturen. Alexander Jost, Manager Sales Engineering CEE bei Cato Networks, erklärt im Gespräch, wie SASE und Zero Trust diesen Wandel technisch umsetzen, welche Stolpersteine bei der Migration lauern und welche neuen Angriffsszenarien Sie auf dem Radar haben sollten.