Das am 25.07.2015 in Kraft getretende IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) ist ein Artikelgesetz, das zu zahlreichen Änderungen an bestehenden Gesetze (z.B. BSIG, TMG, TKG) führt. Damit wurde IT-Sicherheit in Deutschland erstmal gesetzlich allgemein vorgeschrieben. Das Gesetz giltt für KRITIS-Betreiber, Telemedienanbieter nach dem TMG und Telekommunikationsdienstleister nach dem TKG sowie mittelbar auch für Dienstleister der vorgenannten Dienste. Sofern möglich und wirtschaftlich zumutbar müssen Dienstanbieter technische und organisatorische Vorkehrungen (TOV) zur IT-Sicherheit treffen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Das am 25.07.2015 in Kraft getretende IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) ist ein Artikelgesetz, das zu zahlreichen Änderungen an bestehenden Gesetze (z.B. BSIG, TMG, TKG) führt. Damit wurde IT-Sicherheit in Deutschland erstmal gesetzlich allgemein vorgeschrieben. Das Gesetz giltt für KRITIS-Betreiber, Telemedienanbieter nach dem TMG und Telekommunikationsdienstleister nach dem TKG sowie mittelbar auch für Dienstleister der vorgenannten Dienste. Sofern möglich und wirtschaftlich zumutbar müssen Dienstanbieter technische und organisatorische Vorkehrungen (TOV) zur IT-Sicherheit treffen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.