Linkback

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:


Als Linkback bezeichnet man Verfahren, mit denen ein Web-Autor eine Benachrichtigung bekommen kann, wenn von anderen Web-Dokumenten aus seine Dokumente verlinkt werden. Dies kann wiederum benutzt werden, um diese Benachrichtigung auch in einem speziellen Abschnitt der Original-Seite anzuzeigen, so dass eine wechselseitige Verlinkung entsteht. Gebräuchlich ist dies innerhalb von untereinander verbundenen Blog-Systemen und Webseiten von sozialen Netzwerken. Dies ist so, weil man bei der Umsetzung solcher automatischen Verlinkungen sehr aufpassen muss, dass man damit keine Seiten mit rechtlich oder sicherheitsbedenklichen Inhalten verlinkt. Außerdem funktioniert Linkback auch nur, wenn die beteiligten Systeme, die gleiche Technik einsetzen.

In der technischen Umsetzung unterscheidet man die Varianten Refback, Trackback und Pingback.

Aktuelle Beiträge

Android 17: Google lässt Apps in Blasen schweben

Mehr Kontrolle über App-Berechtigungen, ein verzögerter Zugriff auf Einmalpasswörter und erste Schutzmechanismen gegen Quantencomputer: Google hat mit Android 17 nicht nur an Komfortfunktionen, sondern auch deutlich an der Sicherheitsarchitektur gearbeitet. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen – und für wen sie zuerst verfügbar sind.