TDSV

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

TelekommunikationsdienstDatenSchutzVerordnung der Bundesrepublik Deutschland

Gegenstand der TDSV ist der Schutz personenbezogener Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten. Sie gilt für Unternehmen und Anbieter, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen oder daran mitwirken.

Die Verordnung regelt vor allem, welche Bestandsdaten des Kunden erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Dies sind Informationen, die zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses unbedingt erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung. Darüber hinaus dürfen die Verbindungsdaten der Kunden nur so weit und so lange gespeichert werden, wie sie für die Abrechnungszwecke notwendig sind.

Siehe auch:
Datenschutz

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