Telemedien

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:


Telemedien ist ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Zu den im TMG geregelten Telemedien gehören nahezu alle Angebote im Internet wie Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Web-Mail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys und Webportale. Auch private Websites und Blogs sind Telemedien. Internetradio, das im Streaming-Verfahren mehr als 500 parallelen Nutzern angeboten wird, ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag als Rundfunk anzeigepflichtig. Bislang noch keine Telemedien im Sinne des TMG sind das Internetfernsehen oder die bloße Internet-Telefonie.

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Download der Woche: OFGB

Windows 11 blendet an immer mehr Stellen Empfehlungen und teils werbliche Inhalte ein – vom Startmenü über den Explorer bis zum Sperrbildschirm. Was Microsoft als Hilfe versteht, empfinden viele Nutzer als störend. Zwar lassen sich viele dieser Einblendungen manuell deaktivieren, die nötigen Schalter sind jedoch über verschiedene Menüs und Registry-Bereiche verteilt. Das Open-Source-Tool OFGB verspricht hier Abhilfe und bündelt die relevanten Einstellungen in einer kompakten Oberfläche.

Maßnahmen gegen Tool-Sprawl und Schatten-IT

In vielen IT-Abteilungen wächst mit jeder neuen Aufgabe auch die Zahl der Tools – bis irgendwann der Überblick verloren geht. Was zunächst als Hilfe gedacht war, wird dann zum Hindernis. Doppelte Arbeit, Sicherheitsrisiken und Missverständnisse sind die Folge. Der Artikel veranschaulicht, wie dieser Toolwildwuchs entsteht, warum er Teams ausbremst und wie ein gemeinsamer, vereinfachter Ansatz die Kontrolle zurückbringt.