Telekommunikation-Telemedien-DatenSchutz-Gesetz
Das TTDSG ist ein Bundesgesetz, welches am 1. Dezember 2021 in Deutschland in Kraft getreten ist. Mit vollem Namen heißt es "Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien". Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).