Cyber Resilience Act

24 Stunden für die erste Schwachstellenmeldung

Ab 11. September greifen erstmals konkrete Pflichten aus dem Cyber Resilience Act: Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle ihrer digitalen Produkte binnen 24 Stunden melden. ENISA stellt dafür eine zentrale Plattform bereit. Für Security- und IT-Teams heißt das vor allem: Meldewege, Zuständigkeiten und benötigte Informationen müssen vorab geklärt sein.