Lizenzschlüssel bedenkenlos nutzen

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Lizenzschlüssel bedenkenlos nutzen

16.05.2020 - 00:00
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Wenn Sie in Besitz eines Lizenzschlüssels für eine Software sind, haben Sie nicht unbedingt jedes Recht, diesen zu nutzen. Product-Keys dienen ausschließlich dazu, eine Software zu aktivieren. Sie stellen nicht ohne Weiteres ein entsprechendes Nutzungsrecht dar. Unser Tipp zeigt, auf was Sie beim Erwerb eines Produktschlüssels achten sollten.
Abgeleitet wird das Nutzungsrecht durch die offengelegte Lizenzhistorie rückwirkend vom Kauf der ursprünglichen Lizenz mit Wartung und sämtlichen Wartungsverlängerungen, entsprechenden Kaufnachweisen, relevanten Produktnutzungsrechten und Eigentums-/Löschungserklärung der Ersterwerber und intermediären Eigentümer.

Dieser Maßstab wird durchgehend von Software-Auditoren im Auftrag der Softwarehersteller gesetzt und leitet sich aus Rechtsprechung und Gesetzgebung ab. Wichtig zu wissen ist, dass es im IP-Recht keine Gutgläubigkeit gibt. Heißt: Lizenzschlüssel können Sie nur guten Gewissens nutzen, wenn die erworbenen Nutzungsrechte die genannten Kriterien zur rechtmäßigen Nutzung erfüllen.

Anbieter von Gebrauchtsoftware erhalten mit dem Ankauf der Software die entsprechenden Aktivierungs- oder Lizenzschlüssel (MAC/KMS) für die Software. Diese Schlüssel werden im Zuge des Ankaufs in ein ERP-System importiert und dem Endkunden im Zuge der Abwicklung der Lizenzbestellung inklusive der genannten Dokumentation offengelegt. Ziel ist es, jegliches Risiko einer Nichtanerkennung frühzeitig auszuschließen sowie die Funktionsfähigkeit der Schlüssel zu garantieren und die angedachten Investments mit den verbundenen Ersparnissen einfach zu gestalten.

Kaufen Sie also Software aus dem Zweitmarkt an, achten Sie nicht nur auf einen funktionierenden Lizenzschlüssel, sondern darauf, dass Ihnen bereits vor Zuschlagserteilung nachfolgende Daten beziehungsweise Nachweise offengelegt werden:

  • Offenlegung der detaillierten Lizenzkette des Ersterwerbers und intermediärer Eigentümer. Dadurch wird das entsprechende Nutzungsrecht im Abgleich mit den Produkt-Releases des Software-Herstellers abgeleitet.
  • Offenlegung der relevanten Produktnutzungsrechte (abhängig von der SA-Laufzeit)
  • Eigentums-/Löschungserklärung des Ersterwerbers und intermediärer Eigentümer.
  • Kauf-/Vertragsnachweise zum Abgleich der Transaktionsdaten.


Relicense/ln

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