Verstoß gegen DSGVO: Klage gegen Amtsgericht Frankfurt

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Verstoß gegen DSGVO: Klage gegen Amtsgericht Frankfurt

26.05.2020 - 09:07
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Die Reisebranche wurde durch die Corona-Beschränkungen besonders hart getroffen. So sagte die polnische LOT-Gruppe die geplante Übernahme der Fluggesellschaft Condor in letzter Sekunde ab. Nun musste Condor Insolvenz anmelden, wobei während des Verfahrens offenbar Namen und Privatadressen von Verfahrensbeteiligten ans Licht kamen. Ein Rechtsanwalt klagt gegen das verantwortliche Amtsgericht in Frankfurt am Main wegen eines möglichen Verstoßes gegen die DSGVO.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main [1] führt das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fluglinie Condor. Im Rahmen des Verfahrens wurden Name und Privatanschrift von sieben Beschwerdeführerinnen an über 25.000 Verfahrensbeteiligte übermittelt. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vertritt Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft [2] aus Köln deshalb Betroffene gegen das Amtsgericht.

Demnach wurde ein Beschluss an alle Verfahrensbeteiligte zugestellt, bewirkt durch den gerichtlich bestellten Sachwalter im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Der Beschluss enthielt den vollständigen Namen und die Anschrift von sieben Beschwerdeführerinnen. Name und private Anschrift wurden bei der Zustellung an die Verfahrensbeteiligten nicht geschwärzt. Eine solche Datenübermittlung sei rechtswidrig, wenn sie nicht nach Art. 6 DSGVO, § 3 BDSG "erforderlich" zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe ist.

Der Vorwurf gegenüber dem Amtsgericht Frankfurt am Main lautet daher, dass die rechtswidrige Übermittlung an über 25.000 Verfahrensbeteiligte wie eine Veröffentlichung wirkt und zu einer erheblichen Gefährdung der Betroffenen führt.

Ungewöhnliche Rolle für Amtsgericht

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wird selbst Beteiligte eines Gerichtsverfahrens. Grund ist eine im gerichtlichen Alltag selten vorkommende Verfahrenskonstellation nach §§ 23 ff. EGGVG. In diesem Verfahren können Maßnahmen der Justiz selbst gerichtlich überprüft werden. Die Verfahrensart heißt "Antrag auf gerichtliche Entscheidung". Betroffen von einem solchen Antrag auf gerichtliche Entscheidung sind Maßnahmen, die ein Gericht vornimmt und die nicht mit klassischen Rechtsmitteln angegriffen werden können, wie Berufung, Beschwerde, Revision. Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist "Antragsgegner" in diesem Verfahren.

In Gerichtsverfahren werden immer auch Daten erhoben und insbesondere übermittelt. Jeder anwaltliche Schriftsatz und jede Entscheidung eines Gerichts werden stets allen Verfahrensbeteiligten zugestellt. Datenschutzrechtlich sei eine solche Zustellung eine Datenübermittlung. Für das Verfahren erforderlich ist laut Rechtsanwalt Kjell Vogelsang eine solche Datenübermittlung in der Regel nicht.

Schließe sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsansicht von Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft an, könne dies für alle Gerichte in Deutschland zur Folge haben, dass in jedem zuzustellenden Schriftstück personenbezogene Daten zu schwärzen seien, wenn und soweit die Übermittlung der Daten nicht erforderlich ist zur Führung des Verfahrens.

dr

[1] https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Frankfurt
[2] www.vrae.de

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