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BSI-Warnung: Verfassungsgericht nimmt Kaspersky-Beschwerde nicht an
Seit Mitte März warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor der Nutzung von Kaspersky-Software besonders in kritischen Umgebungen. Der Grund: Der Malwareschutz könnte sich zu Sabotage- oder Spionagezwecke missbrauchen lassen. Kaspersky widerspricht dem, hat bislang vor Gericht jedoch keinen Erfolg mit seinen Eilanträgen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Unternehmens nicht zur Entscheidung angenommen.
Kaspersky [1] ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Warnung des BSI [2] vorerst gescheitert. Das höchste deutsche Gericht nahm den Fall wegen Unzulässigkeit nicht an. Zuvor müssten die Hauptsache-Entscheidungen der Fachgerichte abgewartet werden.
Der Malwareschutz-Anbieter sieht sich dennoch in seiner Rechtsposition durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom BSI ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde.
Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist. Kaspersky erwäge deshalb, eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.
dr
[1] www.kaspersky.de
[2] https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.html
Der Malwareschutz-Anbieter sieht sich dennoch in seiner Rechtsposition durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom BSI ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde.
Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist. Kaspersky erwäge deshalb, eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.
dr
[1] www.kaspersky.de
[2] https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.html