Im Rahmen der De-Mail-Dienste soll es eine einfache Möglichkeit zur Identitätsfeststellung geben. Auf Anforderung des Nutzers erstellt der De-Mail-Anbieter eine Ident-Bestätigung, die anschließend per De-Mail an die De-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wird. Damit sollen Bürger sich beispielsweise bei Online-Shops registrieren können oder nachweisen, dass sie älter als 18 Jahre alt sind. Diese Inhalte werden vom De-Mail-Anbieter qualifiziert signiert, um die Korrektheit der übermittelten Daten zu bestätigen. Der Prozess ist in einer eigenen Technischen Richtlinie (TR) des BSI festgelegt. Die Ident-Bestätigung enthält die beim De-Mail-Anbieter vorhandenen Daten, die nicht unbedingt aktuell sein müssen.
Im Rahmen der De-Mail-Dienste soll es eine einfache Möglichkeit zur Identitätsfeststellung geben. Auf Anforderung des Nutzers erstellt der De-Mail-Anbieter eine Ident-Bestätigung, die anschließend per De-Mail an die De-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wird. Damit sollen Bürger sich beispielsweise bei Online-Shops registrieren können oder nachweisen, dass sie älter als 18 Jahre alt sind. Diese Inhalte werden vom De-Mail-Anbieter qualifiziert signiert, um die Korrektheit der übermittelten Daten zu bestätigen. Der Prozess ist in einer eigenen Technischen Richtlinie (TR) des BSI festgelegt. Die Ident-Bestätigung enthält die beim De-Mail-Anbieter vorhandenen Daten, die nicht unbedingt aktuell sein müssen.