Ein Dienst mit Zusatznutzen ist laut TKG ein Dienst, "der die Erhebung und Verwendung von Verkehrsdaten oder Standortdaten in einem Maße erfordert, das über das für die Übermittlung der Nachricht und die Entgeltabrechnung dieses Vorganges erforderliche Maß hinausgeht."
Siehe auch:
Mehrwertdienst