Das 2. Gebot: Zugangskontrolle für EDV-Systeme
Unbefugten ist der Zugang zu EDV-Systemen zu verwehren. Im Gegensatz zur Zutrittskontrolle geht es hier nicht um den physischen Zutritt zu, sondern um das Eindringen in beziehungsweise die Nutzung von EDV-Systemen durch unbefugte Personen. Hierbei ist im Rahmen der Authentifizierung zwischen "internen" und "externen" Mitarbeitern sowie dem Schutz der entsprechenden Zugänge zu unterscheiden.
IT-Dienstleister – offene Ports als Achillesferse
Grundsätzlich sollten Sie Remote-Zugänge zu Datenbanken äußerst restriktiv handhaben. Ist ein solcher Remote-Zugriff nicht zwingend notwendig, so ist dieser zu unterbinden. Oftmals mangelt es in Unternehmen auch an klaren Prozessen, wie sich Wartungsmitarbeiter von IT-Dienstleistern bei Remote-Zugriffen authentifizieren, welche Mindestverschlüsselung für bestehende Zugänge verwendet und wie durchgeführte Arbeiten protokolliert werden.
Soweit erforderlich, öffnen Sie Wartungszugänge und die entsprechenden Ports nur bei Bedarf sowie nach erfolgreicher Authentifizierung und schließen Sie diese nach Abschluss der Wartungsarbeiten wieder. Dadurch verhindern Sie, dass nach außen hin offene Verbindungen bestehen bleiben, die zwar nur zeitweise benötigt werden, aber dauerhaft ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die IT darstellen. Für besonders sicherheitsrelevante Systeme können auch getrennte Netzbereiche oder sogar Stand-Alone-Systeme, also vom Netzwerk komplett losgelöste Systeme, sinnvoll sein. Zudem ist in Zeiten steigender Industriespionage auch für mittelständische Betriebe die Nutzung von Intrusion Detection und Prevention-Systemen sinnvoll, um verdächtige Netzwerkaktivitäten zu identifizieren und automatisch entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Dadurch werden nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch die Unternehmensinterna geschützt.
Kombination aus Passwort und Token
Soweit Unternehmen erhöhte Sicherheitsanforderungen an Zugangskontrollen stellen, ist zu prüfen, ob Zugänge über eine klassische Authentifizierung mit Benutzername und Passwort (Merkmal: Wissen) genügen oder darüber hinaus nicht auch der Einsatz von Chipkarten oder Token (Merkmal: Besitz) sinnvoll ist. Denn eine solche Kombination der Merkmale Besitz und Wissen gewährleistet meist einen erhöhten Schutz für Zugänge. Hierbei sollten Sie beachten, dass die Ausgabe und der Entzug von Logins sowie Token dokumentiert und Regelungen zum Umgang mit Passwörtern und Zugangsmitteln (Chipkarte, Token) getroffen werden müssen.
Daneben sind soweit umsetzbar technische Passwortvorgaben einzuführen. Hierzu zählen Passwortmindestlänge, Passwortkomplexität, Zwangswechsel für Passwörter nach beispielsweise 90 Tagen sowie eine Passworthistorie. Nähere Informationen hierzu liefert Punkt M 2.11 in den BSI IT-Grundschutz-Katalogen [1]. Weitere mögliche Maßnahmen sind
- Authentifizierung von Nutzern über Zertifikate
- Sperrung von Nutzerkonten nach dreimaliger Falscheingabe samt genutzter IP-Adresse (bei Wartungszugängen)
- Protokollierung von Zugriffen beziehungsweise Zugriffsversuchen und deren regelmäßige Auswertung
- Netzwerkseitig ist zu unterbinden, dass sich eine Benutzerkennung mehrmals im Netzwerk anmelden kann
- Nutzung von Antivirensoftware auf Clients und regelmäßige Aktualisierung
- Nutzung von Firewalls
- Bootschutz über externe Schnittstellen (CD/DVD-Laufwerke oder USB-Ports)
- Nutzung sicherer Übertragungstechniken (etwa IPSEC)

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