Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Microsoft

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Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Microsoft

28.03.2023 - 14:09
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Das Bundeskartellamt hat am heutigen Dienstag, den 28. März 2023, ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Damit möchte die Behörde prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Eine Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts ist mit dieser Entscheidung allerdings noch nicht verbunden.

Eingeleitet hat das Bundeskartellamt gegen Microsoft zunächst die erste Stufe, also ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position kann das Vorliegen eines digitalen Ökosystems sein, das sich über verschiedene Märkte erstreckt. Damit verbundene Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar.

Grundlage des Verfahrens sind die Befugnisse, die das Bundeskartellamt im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021 erhalten hat (§ 19a GWB). Danach kann die Behörde in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Ein Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts ist mit der heutigen Entscheidung zur Verfahrenseinleitung noch nicht verbunden. Soweit sich aufgrund von Beschwerden oder sonstigen Hinweisen Anhaltspunkte für potentiell wettbewerbsgefährdende Praktiken Microsofts ergeben, wird hierüber – auch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und gegebenenfalls weiteren Wettbewerbsbehörden – gesondert zu entscheiden sein.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläutert dazu: "In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Clouddienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten. Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam. Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen."

Das Bundeskartellamt hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb letztes Jahr bereits in Bezug auf die Unternehmen Alphabet/Google und Meta rechtskräftig festgestellt. Amazon hat die Verfügung, mit der das Bundeskartellamt eine entsprechende Feststellung getroffen hat, angefochten. Das Beschwerdeverfahren ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die Prüfung, ob dem Apple-Konzern eine solche Stellung zukommt, sei derweil weit fortgeschritten.

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