DSGVO

Einheitliches Datenschutzrecht in Europa (2)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist seit Mai 2016 in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist geltendes Recht. Die Verordnung ersetzt in den EU-Mitgliedstaaten die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 und die in deren Umsetzung erlassenen nationalen Datenschutzgesetze. Mit dem 25. Mai 2018 wird sie auf Unternehmen und Behörden als Verantwortliche für die Datenverarbeitung unmittelbar anwendbar. IT-Administrator beleuchtet die wesentlichen Aspekte der DSGVO. Im zweiten Teil unserer Artikelreihe wenden wir uns unter anderem den nötigen technischen Maßnahmen zu.

Einheitliches Datenschutzrecht in Europa

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2016 in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist geltendes Recht. Die Verordnung ersetzt in den EU-Mitgliedstaaten die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 und die in deren Umsetzung erlassenen nationalen Datenschutzgesetze. Mit dem 25. Mai 2018 wird sie auf Unternehmen und Behörden als Verantwortliche für die Datenverarbeitung unmittelbar anwendbar. IT-Administrator beleuchtet die wesentlichen Aspekte der DSGVO.