Pseudonymisierung

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:


Im Sinne des BDSG ist die Pseudonymisierung das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichnen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Allgemein bezeichnet Pseudonymisierung eine Prozedur, die personenbezogene Daten durch einen Algorithmus derart verändert, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse ohne Kenntnis oder Nutzung des Algorithmuses nicht mehr einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Dazu werden in der Regel die Identifikationsdaten in ein willkürlich gewähltes Kennzeichen, das Pseudonym, überführt. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, nur bei Bedarf und unter Einhaltung vorher definierter Rahmenbedingungen den Personenbezug wieder herstellen zu können. Die Reidentifizierung kann mitunter auch ausschließlich der betroffenen Person vorbehalten bleiben. Mit Referenz- und Einwegpseudonymen versehene Daten sind jedoch weiterhin personenbezogene Daten im Sinne des BDSG, da sie einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.

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