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Absicherung von KI-Diensten: BSI veröffentlicht Kriterienkatalog
Mit einem neuen Kriterienkatalog für KI-basierte Clouddienste "Artificial Intelligence Cloud Services Compliance Criteria Catalogue" möchte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Grundlage schaffen, um die Sicherheit von KI-Systemen bewerten zu können. Der mit "AIC4" abgekürzte Katalog definiert ein Basisniveau an Sicherheit für KI-basierte Dienste, die in Cloudinfrastrukturen entwickelt und betrieben werden.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet neue Möglichkeiten und Anwendungen und beeinflusst schon jetzt viele kritische Prozesse und Entscheidungen, zum Beispiel in der Wirtschaft oder im Gesundheitsbereich. Gleichzeitig sind auf KI basierende Systeme neuen Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt, die von etablierten IT-Sicherheitsstandards nicht abgedeckt werden.
Der neue Kriterienkatalo AIC4 des BSI [1] umfasst KI-spezifische Kriterien, die eine unabhängige Prüfung der Sicherheit eines KI-Service über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg ermöglichen sollen. Dieser Ansatz habe sich schon beim C5-Kriterienkatalog bewährt, mit dem das BSI einen weltweit anerkannten Standard der Cloudsicherheit gestaltet und etabliert hat.
dr
[1] https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Technologien_sicher_gestalten/Kuenstliche-Intelligenz/kuenstliche-intelligenz_node.html
Der neue Kriterienkatalo AIC4 des BSI [1] umfasst KI-spezifische Kriterien, die eine unabhängige Prüfung der Sicherheit eines KI-Service über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg ermöglichen sollen. Dieser Ansatz habe sich schon beim C5-Kriterienkatalog bewährt, mit dem das BSI einen weltweit anerkannten Standard der Cloudsicherheit gestaltet und etabliert hat.
dr
[1] https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Technologien_sicher_gestalten/Kuenstliche-Intelligenz/kuenstliche-intelligenz_node.html