Die Regulierung der Telekommunikation ist in Deutschland eine Aufgabe des Bundes, die im Telekommunikationsgesetz geregelt ist. Sie hat folgende Aufgaben:
- die Wahrung von Nutzer und Verbraucherinteressen sowie des Fernmeldegeheimnisses
- die Sicherung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation
- die Sicherstellung der Flächendeckung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen
- die Förderung von Innovation und Infrastrukturinvestitionen
- die Förderung des Binnenmarktes der Europäischen Union
- die Förderung von Telekommunikationsdiensten öffentlicher Einrichtungen
- die Sicherstellung der effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen
- die Gewährleistung einer effizienten Nutzung von Nummerierungsressourcen
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit