Frequenzverordnung

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

Die Frequenzverordnung (FreqV) der deutschen Bundesregierung regelt die Zuweisung von elektromagnetische Frequenzen an bestimmte Funkdienste. Sie ist über das TKG gesetzlich verankert.

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In Deutschland fühlen sich 76 Prozent der IT-Security-Verantwortlichen von ihrer Geschäftsleitung gedrängt, Cyberrisiken herunterzuspielen. Alarmierend ist auch, dass fast die Hälfte der deutschen Verantwortlichen der Meinung ist, erst ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall könnte die Führungsriege zu entschlosseneren Maßnahmen bewegen.