Die acht Gebote des Datenschutzes: Weitergabekontrolle (3)
In der Anlage zu § 9 stellt das Bundesdatenschutzgesetz acht Anforderungen an die innerbetriebliche Organisation der Datenverarbeitung auf. In den ersten beiden Teilen unserer Serie haben wir uns mit dem physischen Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen, der Nutzung von Datenverarbeitungssystemen und der Berechtigung zur Nutzung der dieser Systeme befasst. Der dritte Teil der Artikelreihe behandelt die Kontrolle des Datentransports: die Weitergabekontrolle. Lesen Sie, was Sie beim Datentransfer beachten müssen.