Nach dem bundesdeutschen Kreditwesengesetz ist eine Kryptowert die "digitale Darstellung eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den Status einer Währung oder von Geld besitzt" - bobald sie von natürlichen oder juristischen Personen als Zahlungs-, Tauschmittel oder Anlageobjekt akzeptiert wird.
Nach dem bundesdeutschen Kreditwesengesetz ist eine Kryptowert die "digitale Darstellung eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den Status einer Währung oder von Geld besitzt" - bobald sie von natürlichen oder juristischen Personen als Zahlungs-, Tauschmittel oder Anlageobjekt akzeptiert wird.