IT-Sicherheitsgesetz

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

Das am 25.07.2015 in Kraft getretende IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) ist ein Artikelgesetz, das zu zahlreichen Änderungen an bestehenden Gesetze (z.B. BSIG, TMG, TKG) führt. Damit wurde IT-Sicherheit in Deutschland erstmal gesetzlich allgemein vorgeschrieben. Das Gesetz giltt für KRITIS-Betreiber, Telemedienanbieter nach dem TMG und Telekommunikationsdienstleister nach dem TKG sowie mittelbar auch für Dienstleister der vorgenannten Dienste. Sofern möglich und wirtschaftlich zumutbar müssen Dienstanbieter technische und organisatorische Vorkehrungen (TOV) zur IT-Sicherheit treffen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Aktuelle Beiträge

Mini-USV für Notstromversorgung

Für kleinere Umgebungen denken IT-Profis nicht unbedingt an ein Konzept zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV). Allerdings sind mittlerweile auch so genannte Mini-USVs auf dem Markt, die Ihnen einen gewissen Datenschutz bei Stromschwankungen oder -ausfällen gewähren. Das Gerät von revolt besitzt eine integrierte Powerbank mit 8800 mAh und eignet sich vor allem als Notstrom-Akku für Router und Kameras.

Inverse Ping-Funktion in PRTG

Viele Nutzer von PRTG Network Monitor verwenden das Werkzeug zur Prüfung, ob ein Host mittels Ping erreichbar ist. Was manchen IT-Profis aber fehlt, ist so etwas wie ein invertierter Ping-Sensor – er liefert den Status "OK" zurück, wenn es keine Antwort auf den Ping-Befehl gibt, und "Fehler", sobald sich ein Gerät auf den Ping rückmeldet. Dies lässt sich jedoch mit wenigen Handgriffen und dem Sensor "Ping v2" realisieren.