Protokollierung

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

Die Protokollierung ist der Vorgang, eine Tätigkeit oder das Ergebnis einer Tätigkeit zu dokumentieren. Um die Protokollierung einer Tätigkeit handelt es sich zum Beispiel, wenn festgehalten wird, wer bestimmte Eingaben vorgenommen hat. Wenn dabei gleichzeitig festgehalten wird, welche Eingaben erfolgt sind, ist auch das Ergebnis der Tätigkeit protokolliert.

Das BDSG sieht in vielfacher Hinsicht den Einsatz von Protokollierungsverfahren vor. Zum Beispiel, wenn festgestellt werden soll, ...
  • ... wer bestimmte Daten weitergegeben hat (Weitergabekontrolle gemäß Nr.4 der Anlage zu Paragraph 9 BDSG).
  • ... wer bestimmte Daten eingegeben, verändert oder entfernt hat (Eingabekontrolle gemäß Nr.5 der Anlage zu Paragraph 9 BDSG).

Dabei fordert es in der Regel keine Vollprotokollierung, sondern lediglich Stichprobenverfahren. Dies soll verhindern, dass unnötig große Protokollierungsdatenbestände entstehen. Dies ist sinnvoll, weil Protokollierungsdaten in der Regel personenbezogene Daten sind. Es wäre eine Perversion des Datenschutzes, wenn zur Sicherung des Datenschutzes selbst große Bestände von personenbezogenen Daten entstehen.

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