TDSV

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

TelekommunikationsdienstDatenSchutzVerordnung der Bundesrepublik Deutschland

Gegenstand der TDSV ist der Schutz personenbezogener Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten. Sie gilt für Unternehmen und Anbieter, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen oder daran mitwirken.

Die Verordnung regelt vor allem, welche Bestandsdaten des Kunden erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Dies sind Informationen, die zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses unbedingt erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung. Darüber hinaus dürfen die Verbindungsdaten der Kunden nur so weit und so lange gespeichert werden, wie sie für die Abrechnungszwecke notwendig sind.

Siehe auch:
Datenschutz

Aktuelle Beiträge

Mini-USV für Notstromversorgung

Für kleinere Umgebungen denken IT-Profis nicht unbedingt an ein Konzept zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV). Allerdings sind mittlerweile auch so genannte Mini-USVs auf dem Markt, die Ihnen einen gewissen Datenschutz bei Stromschwankungen oder -ausfällen gewähren. Das Gerät von revolt besitzt eine integrierte Powerbank mit 8800 mAh und eignet sich vor allem als Notstrom-Akku für Router und Kameras.

Inverse Ping-Funktion in PRTG

Viele Nutzer von PRTG Network Monitor verwenden das Werkzeug zur Prüfung, ob ein Host mittels Ping erreichbar ist. Was manchen IT-Profis aber fehlt, ist so etwas wie ein invertierter Ping-Sensor – er liefert den Status "OK" zurück, wenn es keine Antwort auf den Ping-Befehl gibt, und "Fehler", sobald sich ein Gerät auf den Ping rückmeldet. Dies lässt sich jedoch mit wenigen Handgriffen und dem Sensor "Ping v2" realisieren.