Telemediengesetz

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

Das Telemediengesetz (TMG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts. Das TMG enthält unter anderem Regelungen:
  • ... zur Impressumspflicht für Telemediendienste,
  • ... zur Bekämpfung von Spam (Verbot der Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-EMails),
  • ... zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in Telemediendiensten,
  • ... zum Datenschutz und zur Herausgabepflicht von Daten
  • ... zum Providerprivileg

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