Computerkriminalität

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:


Computerkriminalität wird auch als IuK-Kriminalität, engl. Computer-Related Crime (CRC) oder kurz Computer Crime, bezeichnet.

Unter Computerkriminalität versteht man alle strafbaren bzw. strafwürdigen Handlungen, bei denen Computer Werkzeug oder Ziel der Tat sind.

Auf dieser Grundlage wird zwischen den Bereichen der "Computerkriminalität im engeren und im weiteren Sinne" differenziert. Unter dem Begriff der "Computerkriminalität im engeren Sinne" werden alle strafbaren Handlungen zusammengefasst, bei denen der Computer die Straftat erst ermöglicht oder als maßgeblicher Katalysator beeinflusst hat. Unter dem Terminus der "Computerkriminalität im weiteren Sinne" werden hingegen alle konventionellen Straftaten subsumiert, bei denen der Computer nur der effizienteren Durchführung dient. Dies deckt ein erhebliches Spektrum an Kriminalitätsformen (zum Beispiel Wirtschaftskriminalität, politischen Extemismus, organisierte Kriminalität, Drogenmissbrauch) ab.

Computerkriminalität hat auch Bezug zum Datenschutz, wenn es um personenbezogene Daten geht. Das ist etwa der Fall, wenn zum Beispiel Computerdaten manipuliert und dazu benutzt werden, um am Geldautomaten von fremden Konten Geld abzuheben.

Mitte der 1980er-Jahre wurden einige Tatbestände in das Strafgesetzbuch aufgenommen, die typische Fälle der Computerkriminalität unter Strafe stellen. Zu nennen sind hier besonders:
  • das Ausspähen von Daten (Paragraph 202a StGB),
  • Computerbetrug (Paragraph 263a StGB),
  • Datenveränderung (Paragraph 303a StGB).

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