Dienst mit geteilten Kosten
Bei den Shared Cost Services handelt es sich um vermittelte Telekommunikationsdienste, bei denen das für die Verbindung zu entrichtende Entgelt grundsätzlich aufgeteilt vom Anrufenden und vom Benutzer der Zielrufnummer (Shared-Cost-Service-Rufnummer) getragen wird. Vom Anrufenden darf dabei kein Entgelt erhoben werden, das an den Benutzer der angewählten Rufnummer ausgezahlt wird. In Deutschland sind Shared Cost Services unter dem Präfix 0180x zu erreichen. Wie hoch die vom Anrufer zu tragenden Kosten sind, hängt von der x-Stelle des Präfixes ab.