TTDSG

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

Telekommunikation-Telemedien-DatenSchutz-Gesetz

Das TTDSG ist ein Bundesgesetz, welches am 1. Dezember 2021 in Deutschland in Kraft getreten ist. Mit vollem Namen heißt es "Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien". Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).

Aktuelle Beiträge

Inverse Ping-Funktion in PRTG

Viele Nutzer von PRTG Network Monitor verwenden das Werkzeug zur Prüfung, ob ein Host mittels Ping erreichbar ist. Was manchen IT-Profis aber fehlt, ist so etwas wie ein invertierter Ping-Sensor – er liefert den Status "OK" zurück, wenn es keine Antwort auf den Ping-Befehl gibt, und "Fehler", sobald sich ein Gerät auf den Ping rückmeldet. Dies lässt sich jedoch mit wenigen Handgriffen und dem Sensor "Ping v2" realisieren.