Datenschutz

Einheitliches Datenschutzrecht in Europa (2)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist seit Mai 2016 in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist geltendes Recht. Die Verordnung ersetzt in den EU-Mitgliedstaaten die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 und die in deren Umsetzung erlassenen nationalen Datenschutzgesetze. Mit dem 25. Mai 2018 wird sie auf Unternehmen und Behörden als Verantwortliche für die Datenverarbeitung unmittelbar anwendbar. IT-Administrator beleuchtet die wesentlichen Aspekte der DSGVO. Im zweiten Teil unserer Artikelreihe wenden wir uns unter anderem den nötigen technischen Maßnahmen zu.

Einheitliches Datenschutzrecht in Europa

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2016 in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist geltendes Recht. Die Verordnung ersetzt in den EU-Mitgliedstaaten die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 und die in deren Umsetzung erlassenen nationalen Datenschutzgesetze. Mit dem 25. Mai 2018 wird sie auf Unternehmen und Behörden als Verantwortliche für die Datenverarbeitung unmittelbar anwendbar. IT-Administrator beleuchtet die wesentlichen Aspekte der DSGVO.

Safe Harbor und dessen Nachfolger

Seit den Geheimdienstenthüllungen durch Edward Snowden steht der Umgang mit personenbezogenen Daten jenseits des Atlantiks stärker denn je im Fokus. Die losgetretenen Diskussionen gipfelten schließlich in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der das Safe-Harbor-Abkommen zum Datentransfer über den Atlantik kippte. Wie es dazu kam und was die Folgen sind, beleuchten wir in diesem Beitrag.